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>> NEWSLETTER: September 2007
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Mühle-Glashütte GmbH: Neues Gutachten bestätigt die
hohe Qualität aller Mühle-Uhren - Ganggenauigkeit entspricht Chronometerstandard
Glashütte/Sachsen, 25. September 2007
Aus dem am 25. September 2007 vorgelegten Gutachten des vereidigten Sachverständigen
für Uhren und Zeitmessgeräte, Prof. Dr. Gminder, Heilbronn, und der Wirtschaftsprüfer
Edgar R. Baier und Stefanie Oberhauser, Dresden, bestätigt sich, dass fünf von acht
Uhrwerken der Mühle-Glashütte GmbH der Vorgabe der ungeschriebenen „Glashütte-Regel“
entsprechen. Bei einem Uhrwerk, welches auf einem besonders aufwendigen Roh-Uhrwerk
basiert, wird die Anforderung mit einer Wertschöpfungsquote von 44,5 Prozent nur
geringfügig unterschritten. Zwei weitere Uhrwerke entsprechen derzeit noch nicht der Regel,
weil ein aufwendiges Bauteil, welches nach den Vorgaben von Mühle nicht in Glashütte,
sondern in einem Spezialbetrieb in Thüringen gefertigt wird, von den Gutachtern nicht
einberechnet wurde. Mühle hat eine entsprechende Produktionsumstellung bereits
eingeleitet, um in Kürze die formalen Vorgaben für alle Mühle-Uhrwerke zu erfüllen. Der
renommierte Uhrensachverständige Prof. Dr. Gminder betont jedoch, dass alle acht von
Mühle veredelten Uhrwerke eine Qualität und Ganggenauigkeit aufweisen, die sogar den
Anforderungen des Chronometerstandards entspricht.
Die „Glashütte-Regel“ beinhaltet, dass 50 % der Wertschöpfung an zugekauften Schweizer
Roh-Uhrwerken in Glashütte erfolgen muss. Mühle hatte sich 2002 in einem gerichtlichen
Vergleich gegenüber dem Mitbewerber Nomos zur Einhaltung dieser Regel und für den Fall
der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Infolge der Auseinandersetzung
musste die Mühle-Glashütte GmbH im Juli 2007 Insolvenzantrag wegen
Überschuldung stellen. Die nach dem Insolvenzantrag zwischen den beiden Parteien
geführten Verhandlungen mündeten Ende Juli in der Beauftragung eines neuen Gutachtens
zur Ermittlung der Wertschöpfungsquote der Mühle-Uhren. Gutachter und Prüfrichtlinien
wurden gemeinsam von Nomos und Mühle bestimmt.
Mühle-Geschäftsführer Thilo Mühle schätzt das Ergebnis des Gutachtens so ein: „Wir freuen
uns, dass nicht nur die Einhaltung der „Glashütte-Regel“ für die Mehrheit unserer Uhren
festgestellt wurde, sondern von einem unabhängigen Fachmann auch die hohe Qualität, die
nichts mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu tun hat, für alle unsere Uhren bezeugt
wird. Unser wichtigstes Ziel ist es, den Streit mit Nomos schnell beizulegen und uns wieder
ausschließlich unserer Arbeit und unseren Kunden zu widmen. Das Gutachten ist uns ein
Ansporn, unseren hohen Qualitätsstandard auch in Zukunft zu halten und noch weiter zu
erhöhen.“
Ohnehin ist die Darstellung der Uhrenqualität durch die Wertschöpfungsquote unter
Fachleuten umstritten. Auch die Sachverständigen des vorliegenden Gutachtens regten in
dem umfangreichen Papier an, die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ neu zu definieren, da
die bisherigen Kriterien nur bedingt Qualität sicherstellen. Ein hoher Wertschöpfungsgrad
kann nach heutiger Definition auch durch den Einsatz billiger und qualitativ schlechter Roh-
Uhrwerke erreicht werden. Thilo Mühle schließt sich dem an: „Wahre Qualität muss nach
anderen Maßstäben gemessen werden.“
Zum Hintergrund:
Nach einer Klage des ebenfalls in Glashütte ansässigen Uhrenherstellers Nomos hat sich die
Mühle-Glashütte GmbH 2002 in einem gerichtlichen Vergleich zur Einhaltung der „Glashütte-
Regel“ verpflichtet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde die Zahlung einer
Vertragsstrafe vereinbart. Mühle hat die Fertigung der Uhren in umfangreichem Maße
geändert und aus eigener Sicht alle Anforderungen aus dem Rechtsstreit erfüllt. Im Februar
2007 entschied das Landgericht München auf Betreiben der Nomos KG, dass die in
Glashütte erfolgte Wertschöpfung nach einem anderen Maßstab zu berechnen sei als von
Mühle angenommen. Folge jenes – nicht rechtskräftigen – Urteils war eine drohende
Vertragsstrafe in Höhe von 63 Mio. Euro. Trotz der qualitätsverbessernden Maßnahmen von
Mühle scheiterten die Verhandlungen mit Nomos über eine Beilegung des Rechtsstreits.
Geschäftsführer Thilo Mühle musste nach Bildung einer bilanziellen Rückstellung für die
drohende Vertragsstrafe am 04. Juli 2007 Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen.
Infolgedessen musste Mühle auch die Kündigung von Kreditzusagen hinnehmen. Diese
müssen nun für die Zukunft neu verhandelt werden. Das Amtsgericht Dresden setzte den
Fachanwalt für Insolvenzrecht Helgi Heumann zum vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der
die Situation des Glashütter Unternehmens wie folgt kommentiert: „Ich habe dem Gericht bis
Ende September mein Gutachten zur Insolvenzreife vorzulegen. Es ist davon auszugehen,
dass dann das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird. Dies wird jedoch die
uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht beeinträchtigen. Das
Unternehmen Mühle ist an sich gesund. Ich sehe die besten Chancen, über einen
Insolvenzplan die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bereits Anfang 2008 zu erreichen. Die
Grundvoraussetzungen eines Insolvenzplans, nämlich eine kompetente Geschäftsführung,
ein motivierter Mitarbeiterstamm und insbesondere ein hochwertiges Produkt mit
entsprechendem Kundenkreis sind in hohem Maße gegeben. Voraussetzung ist, dass die
Nomos KG nicht die Vertragsstrafe von 63 Mio. € durchsetzen will.“
Die Mühle-Glashütte GmbH baut auf der Tradition des seit 1869 in Glashütte bestehenden
Familienunternehmens auf. Basis dieser Tradition ist die Herstellung von Präzisions-
Messgeräten für die ortsansässige Uhrenindustrie und später der Bau von hochwertigen
nautischen Instrumenten. Auch heute werden Kreuzfahrtschiffe wie z. B. die AIDA-Flotte
genauso wie Millionärsjachten mit Chronometern und Schiffsuhrenanlagen von Mühle
ausgerüstet. Seit Hans-Jürgen Mühle das Unternehmen 1994 wieder in Familienbesitz
überführt hat, werden auch hochwertige mechanische Armbanduhren hergestellt, die heute
das Kerngeschäft von Mühle-Glashütte sind. |
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