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Juwelier Roller – 1 Jahr Garantie auf gebrauchte Waren

Wir prüfen unsere gebrauchten Uhren und Schmuckstücke vor dem Verkauf sorgfältig. Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewährt Juwelier Roller auf die als „Occasion“ beziehungsweise „gebraucht“ gekennzeichneten Waren eine freiwillige Garantie von 12 Monaten nach den nachfolgenden Bedingungen.

1. Garantiegeber

Garantiegeber ist:

Juwelier Roller GmbH
Markt 20 / 21
09111 Chemnitz
Deutschland

Telefon: 0371 90984-10
E-Mail: info@juwelier-roller.de

2. Garantiedauer

Die Garantie beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware an den Käufer. Bei einem Versand beginnt die Garantie mit der Zustellung der Ware.

Eine eventuell zusätzlich bestehende Hersteller- oder Servicegarantie bleibt hiervon unberührt.

3. Umfang der Garantie

Die Garantie umfasst Funktions- und Materialmängel der gebrauchten Ware, die während der Garantiezeit bei bestimmungsgemäßem und normalem Gebrauch auftreten.

Bei mechanischen und elektronischen Uhren umfasst dies insbesondere die ordnungsgemäße Funktion des Uhrwerks sowie der bei Verkauf vorhandenen und beschriebenen Funktionen.

Tritt während der Garantiezeit ein von der Garantie erfasster Mangel auf, übernimmt Juwelier Roller die zur Behebung des Mangels erforderliche Reparatur.

Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann Juwelier Roller nach eigener Wahl eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten oder den für die Ware gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware erstatten.

4. Was ist von der Garantie nicht umfasst?

Nicht von der Garantie umfasst sind normale, durch Alter und bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Verschleiß- und Gebrauchsspuren sowie bereits beim Verkauf ausdrücklich beschriebene Eigenschaften oder Gebrauchsspuren.

Ebenfalls nicht umfasst sind insbesondere normale Abnutzung von Leder-, Textil- oder Kautschukbändern, Batterien und Dichtungen sowie rein optische Veränderungen wie Kratzer, Tragespuren oder altersbedingte Patina.

Die Garantie gilt außerdem nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Unfall, Stoß oder Sturz, äußere Gewalteinwirkung, unsachgemäße Bedienung, Überschreitung der angegebenen Wasserdichtigkeit oder durch Eingriffe und Reparaturen Dritter verursacht wurden.

Ein Eingriff durch einen Dritten lässt die Garantie jedoch nur insoweit entfallen, als der geltend gemachte Schaden hierdurch verursacht wurde.

5. Wasserdichtigkeit von Uhren

Die Wasserdichtigkeit einer Uhr ist keine dauerhaft unveränderliche Eigenschaft. Dichtungen unterliegen natürlicher Alterung und Abnutzung.

Sofern bei der jeweiligen Uhr keine weitergehende ausdrückliche Garantie übernommen wird, beinhaltet die Juwelier Roller Garantie daher keine Zusicherung, dass eine bestimmte Wasserdichtigkeit während der gesamten Garantiezeit unverändert erhalten bleibt.

Die bei Übergabe ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit sowie die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers bleiben hiervon unberührt.

6. Geltendmachung der Garantie

Zur Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte zunächst an:

Juwelier Roller GmbH
Markt 20 / 21
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 90984-10
E-Mail: info@juwelier-roller.de

Bitte halten Sie einen geeigneten Kaufnachweis, beispielsweise unsere Rechnung, bereit.

Nach vorheriger Abstimmung kann die Ware persönlich abgegeben oder an Juwelier Roller eingesandt werden. Juwelier Roller prüft anschließend, ob ein Garantiefall vorliegt, und informiert den Kunden über die weitere Abwicklung.

Bei einem berechtigten Garantiefall entstehen dem Kunden für die Garantieleistung keine Kosten.

7. Räumlicher Geltungsbereich

Die Juwelier Roller Garantie gilt weltweit. Die Bearbeitung der Garantieleistung erfolgt über Juwelier Roller in Chemnitz.

Bei Einsendungen aus dem Ausland bitten wir vor dem Versand um Kontaktaufnahme zur Abstimmung des Versandweges.

8. Gesetzliche Mängelrechte

Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers bei Mängeln. Die gesetzlichen Mängelrechte können unentgeltlich geltend gemacht werden und werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.

Insbesondere kann der Verbraucher seine gesetzlichen Mängelrechte unabhängig davon geltend machen, ob ein Anspruch aus dieser Garantie besteht.

Stand: September 2026

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