Reklamationsabwicklung bei Juwelier Roller - wir sind auch für Sie da, wenn es mal Probleme gibt
Die Herstellergarantie Ihres Schmuckstückes oder Ihrer Uhr umfasst grundsätzlich zwei Jahre. Unabhängig davon geben einige Markenhersteller auch darüber hinaus noch eine gewisse Garantieverlängerung.
Gern kümmern wir uns für Sie um die Abwicklung von Garantiereparaturen und stellen auch Kulanzanfragen an die Hersteller.
Sollte es doch einmal der Fall sein, dass ein Artikel defekt ist oder nicht so funktioniert wie Sie es erwarten, sind wir auch dann Ihr kompetenter Ansprechpartner. Je mehr Informationen Sie uns zukommen lassen, um so effektiver und schneller können wir in Kontakt mit dem Hersteller Ihres Schmuckstückes oder Ihrer Uhr treten.

Um für Sie reagieren zu können und in Ihrem Sinne die Nachbesserung durch den Hersteller zu veranlassen, bitten wir Sie, persönlich in einem unserer beiden Ladengeschäfte Juwelier Roller | Atelier, Markt 20/21 oder Juwelier Roller in der Galerie Roter Turm vorbeizuschauen. Alternativ können Sie uns Ihr Produkt auch per Post zukommen lassen. Bitte geben Sie uns dabei die wichtigsten Informationen mit an die Hand!
Sehr gern können Sie uns vorab über das Kontaktformular oder per E-Mail unter info@juwelier-roller.de über Ihre Beanstandung informieren. Wir teilen Ihnen die weiteren Schritte mit.
Der Garantiefall
Als Garantiefall zählen alle Mängel, die innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Garantiezeit entstehen und nicht durch einen unsachgemäßen Gebrauch selbst verursacht wurden. Ausgenommen sind Verschleißartikel wie zum Beispiel Lederbänder - hier ist nur im Ausnahmefall von einer Kulanz der Hersteller auszugehen. Dass ein Lederband nach intensivem Gebrauch nicht länger als ein halbes Jahr hält, wird kaum über die Gewährleistung abgerechnet werden können, sondern gehört in der Regel zum natürlichen Verlauf.
Juwelier Roller kümmert sich gern um Ihre Anliegen und sendet Ihren Artikel wenn nötig auch umgehend zum Hersteller, wenn eine weitere Prüfung sinnvoll erscheint. Selbstverständlich sind Ihre Artikel während der Bearbeitung im Umfang des Warenwertes versichert.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden der Kaufbeleg oder noch idealer der ausgefüllte Garantieschein benötigt.
Der Hersteller wird sich schnellstmöglich um eine Nachbesserung in Form einer Neulieferung oder einer fachgerechten Reparatur bemühen.
Haben Sie dazu noch Fragen? Gern klären wir diese!