Werteinschätzung durch Gutachter
Wertgutachten durch einen vereidigten Gutachter
Juwelier Roller bietet Ihnen schriftliche und fachmännische Gutachten und Berichte als Wertnachweis. Diese Werteinschätzungen werden von Sachverständigen nach der Untersuchung der Edelmetalle und der Überprüfung der Edelsteine erstellt und in den einzelnen Bestandteilen ausführlich beschrieben. Sie erleichtern den Nachweis für Versicherungen oder bei Erbauseinandersetzen und dienen auch als Wertnachweis im Falle eines Verlustes oder auch bei Verkauf der Kostbarkeit.

Unterschiedliche Wertansätze je nach Zweck des Wertgutachtens
Zu unterscheiden sind jedoch vier verschiedene Wertarten, nach denen Ihr Schmuckstück begutachtet und klassifiziert werden kann. Zum einen nach dem Wiederbeschaffungswert. Dieser bezeichnet - wie der Name schon vermuten lässt - den Wert, der benötigt wird, um ein Schmuckstück gleicher Güte wieder zu erhalten. Der Zeitwert ist der Wert, den unter Berücksichtigung von Nutzen, Zustand und Bedeutung ein Schmuckstück oder eine Uhr zum Zeitpunkt der Bewertung hat. Weiterhin gibt es den Verkehrswert als Wertäquivalent des Schmuckstückes im Umlauf in der freien Wirtschaft. Dieser Marktwert ist auch bei Erbteilungen anzusetzen - daher der Name Erbteilungswert. So ist hier zum Beispiel der Ankaufswert durch einen Juwelier oder ein Auktionshaus zu sehen, die die Ware nach Überarbeitung weiter verkaufen und hier einen angemessenen Preis zahlen würden. Zu guter letzt gibt es den Materialwert als reinen Wert des Metalles, aus denen der Gegenstand besteht und den Scheideanstalten, Goldschmiede oder Juweliere für das Altmetall erstatten - ergänzt um einen eventuell zu beziffernden Wert der Edelsteine.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen oder Wünsche telefonisch unter 0371/90984-10 oder über unser Kontaktformular bzw. per E-Mail unter info@juwelier-roller.de zur Verfügung und beraten Sie umfassend, was in Ihrem konkreten Fall der beste Weg der Wertbestimmung ist. Anschließend leiten wir Ihre Gegenstände zur Werteinschätzung an einen der Gutachter, mit denen wir schon seit Jahren eine enge und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung pflegen.